Lügner Rechtsanwalt Michael Tusch:
Der Kanzleichef von "rechtgutaufgehoben" gibt sich die Ehre, schon mal die Unwahrheit zu präsentieren - einmal, zweimal, dreimal.
Dem anwaltlichen Lügner aus der Luisenstraße 10/11 aus der niedersächsischen Landeshauptstadt sieht sich einem Verfahren ausgesetzt, das die dreisten Lügen konserviert.
An sich sind Rechtsanwälte der Wahrheit verpflichtet, wenn man die einzelnen Paragrafen der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Kenntnis nimmt - und beherzigt.
Bei dem Herrn Fachanwalt für Strafrecht, der vielfach eine mehr als kümmerliche Figur vor Gericht abgibt, in der Darstellung seines Selbstlobes seine Standesgenossen zu übertreffen versucht mit "internationaler" Strafverteidigung und "qualitativ hochwertiger Rechtsberatung" usw.usw. gehen die Uhren ohnehin anders.
So log er der medizinischen Fachangestellten Müller vor, er dürfe ihr keine fotokopierten bzw. abgelichteten gerichtlichen Unterlagen frei Haus liefern.
Das war falsch.
Jeder Tusch-Mandant hat ein strafprozessuales und damit verfassungsrechtliches Recht darauf, in den Besitz der abgelichteten Originalunterlagen zu kommen, damit er sein rechtliches Gehör wahrnehmen und seine Äußerungs-, Frage- und Hinweisrechte vor Gericht ausüben kann.
Jeder Bundesrichter haut das dem neunmalklugen Tusch um die Ohren.
Gern lügt Meister Tusch auch gegenüber der Staatsanwaltschaft, wenn er lügenmächtig ausführt, dass alle Zeugen seines Mandanten "glaubwürdig" seien, obwohl er genau weiß, wieder einmal als strafverteidigender Rechtsanwalt jemandem die Hucke voll gelogen zu haben.
Wer als Strafverteidiger Parteiverrat begeht, es allerdings mit der Wahrheit selbst gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht allzu ernst nimmt, mit Teilnahmslosigkeit während der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung fast nur die Schnauze hält - um es einmal in derbem Deutsch zu formulieren -, ist bei Strafrichtern wohl angesehen, weil er ihnen nicht sonderlich in die Quere kommt. Das ist bei solchen charakterlosen Juristen das Eintrittstor für manche Pflichtmandate mehr.
Habe ich als Strafverteidiger nicht einmal die Gerichtsakten gründlichst durchgearbeitet und behaupte lügenhaft, alle Zeugen seien - ohnehin - glaubwürdig, so handele ich schuftig-gemein gegenüber jeder angeklagten Frau, jedem angeklagten Mann, wenn ich sehr wohl weiß oder wissen müsste, dass mehrere Zeugen aus tatsächlichen Gründen nicht glaubwürdig und ihre Aussagen nicht glaubhaft sein können.
Wenn Pfusch-Tusch als Verurteilungsbegleiter sich so niederträchtig gegenüber seinen eigenen Mandanten verhält, versteht jeder, dass er schon mal bereit ist, seine Mandanten mit Strafanzeigen zu verfolgen, damit diese in weitere Anklagen verwickelt werden, seien diese auch noch so haltlos.
Beispiele sind die Fälle Wennigsen und Wilhelmshaven.
Melden Sie sich gern, wenn Sie etwas zur mangelhaften, ungenügenden Strafverteidigungstätigkeit von Herrn Michael Tusch beizutragen haben.
Die 16. kleine Strafkammer am Landgericht Hannover ist dankbar für jede weitere Zeugenaussage und honoriert (bezahlt) jeden Zeugen mit Zeugengeld (Verdienstausfall) und Wegegeld (Fahrtkosten), damit untermauert werden kann, was von der schrägen Strafverteidigung von einem Michael Tusch und seiner aufgeblasenen Firmierung "rechtgutaufgehoben" letztlich zu halten ist.
Wer sich von Tusch geschädigt fühlt, darf das in aller Öffentlichkeit sagen.
Purschke und Juristen
Blumenstraße 4, 30952 Ronnenberg
Telefon: 05109 - 6525
Lesenswert:
Prof. Dr. jur. Hans Dahs: Taschenbuch des Strafverteidigers
Prof. Dr. jur. Ulrich Sommer: Effektive Strafverteidigung
Bundesrichter Dr. jur. Bertram Schmitt: § 147 StPO
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Man darf den Aufgebenden zwecks kommerzieller Angebote kontaktieren.
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