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Kein Tusch einem Verurteilungsbegleiter! Hannover-Strafrecht (Hannover- Karlsruhe - Bonn - Frankfurt - Köln)

Eingegeben am: Dienstag, 05. März 2024  16:06 Uhr
Bearbeitet am: Dienstag, 05. März 2024  16:07 Uhr
Endet am: Donnerstag, 13. Juni 2024  17:06 Uhr
Antwort auf: (Benutzen Sie das Kontaktformular)
Kein Tusch einem Verurteilungsbegleiter ist eine klare Aussage und Absage zugleich an strafverteidigungsunfähige und strafprozessfern operierende Rechtsanwälte, die das Geschäft der Strafverteidigung allein aus Geldgier betreiben, indem sie rücksichtslos die Angeklagtenrechte, was immer die strafprozessualen Rechte sind, negieren, verneinen, missachten.

Zwei solcher schrägen Typen oder falsche Fuffziger der freien Advokatur - beiden wurde die Bezeichnung - "Fachanwalt für Strafrecht" - von der Celler Rechtsanwaltskammer verliehen, wüten in Hannover.

Sie sind von Ihnen zu ermitteln, um diese schlechten Verteidiger - allgemein als Schlechtverteidiger bekannt - zu meiden.

Sie ersparen sich dadurch Zehntausende von Euro an Rechtsanwaltskosten oder Strafverteidigerhonorare. Sie ersparen einer Ihre Strafverteidigung finanzierenden Rechtsschutzversicherung hohe bis höchste Auszahlungen an rechtsanwaltliche Nichtsnutze.
Die von anwaltlichen Mandanten wahrgenommene Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" sagt überhaupt nichts aus über die Ehrlichkeit, die Charakterfestigkeit, die Fähigkeit zur Streitfähigkeit, zum tatsächlichen Engagement vor einem Amts- oder Landgericht, wie die
uns bekannten Fälle beweisen.

Fachanwalt für Strafrecht als Titel wird durch einige Wochenstunden Unterricht am Wochenende, dem erfolgreichen Bearbeiten von vier Klausuren, dem Nachweis mehrerer bisher geführter Strafverfahren und den Kosten für diese Unterrichtsveranstaltungen von etwa 2.000 Euro erlangt. Mit Verleihung des Attributes "Fachanwalt für Strafrecht geht der
somit Dekorierte lediglich die Verpflichtung ein, sich jährlich mit 15 - fünfzehn (!!) - Stunden Fortbildung auf dem Laufenden zu halten. Mehr nicht.

Sprechen Sie mit Purschke, bevor Sie eine Fehlentscheidung treffen, die Sie ins Gefängnis, in die Vorbestrafung, in den wirtschaftlichen Ruin führen kann, wenn Sie einem juristischen Taugenichts über den Weg laufen, der sich in seiner "homepage" selbst über den grünen Klee lobt.

Ihre Wahl sollte ausschließlich auf einen arrivierten Strafverteidiger fallen; gleichgültig, ob dieser Fachanwalt für Strafrecht oder auch nicht verziert ist.

Purschke und Juristen

Telefon: 05109 - 6525

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Rechtsanwalt Johann Schwenn: "Ein Verteidiger m u s s das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen. Das schaffen Sie nicht mit Freundlichkeiten."

Das ist richtig.
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