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Nachhilfe für den Oberstaatsanwalt Frank Hasenpusch (62) im Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG? (Karlsruhe - Wennigsen - Hannover - Ronnenberg)

Eingegeben am: Freitag, 16. Februar 2024  16:27 Uhr
Bearbeitet am: Sonnabend, 17. Februar 2024  16:04 Uhr
Endet am: Sonntag, 26. Mai 2024  17:27 Uhr
Antwort auf: (Benutzen Sie das Kontaktformular)
Die nicht allzu schwierige verfassungsrechtliche Materie des Meinungsfreiheitsartikel ist für Purschke und Juristen tägliches Allerlei.

Da bedarf es keiner Frage, dass man einen Richter "als dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat" einordnen darf, wenn dessen Verhandlungsführung dies gebietet und den Erfordernissen des Bundesverfassungsgerichts Genüge getan wird.

Oder die Bezeichnung "Gestapomethoden", wenn Polizeibeamte nach Mitternacht zum Flughafen fahren.

Ein Oberstaatsanwalt muss es schlucken, wenn ein Bürger polemisch, ausfällig über Beamte oder Verwaltungsangestellte unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts herzieht, die Bevölkerung mit starken, kräftigen Worten über staatliche Missstände überzeugt.

Es geht einen Oberstaatsanwalt nicht die Bohne an, wenn Sie einen Finanzminister eine "rote Null" nennen, kurz begründen und keine Schmähkritik betreiben.

Dabei dürfen Sie überspitzen, übertreiben, wenn Sie das dienstliche Fehlverhalten beschreiben, einen Staatsanwalt beispielsweise einen "durchgeknallten Staatsanwalt" titulieren im Rahmen Ihres Kampfes für Ihr gutes Recht.

Sprechen Sie mit Purschke, werden Sie über uns aktiv. Sie sind nicht mehr allein. Rufen Sie an: Telefon 05109 - 6525

Abstrakte Rechtsberatung Deutshland
Purschke und Juristen im Strafrecht
Telefon: 05109 - 6525 - auch sonntags


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