Warum würde der Braunschweiger Zahnmediziner nie wieder den "Fachanwalt für Strafrecht" Michael Tusch in einer Anklage wegen sexuellen Missbrauchs mandatieren?
Inwieweit sind strafprozessuale Unterlassungen des in Hannovers Luisenstraße residierenden Rechtsanwaltes für jeden Mandanten brandgefährlich?
Warum lässt Rechtsanwalt Michael Tusch lügende Zeuginnen und Zügen in der Beweisaufnahme passieren?
Warum wandte sich der von Rechtsanwalt Tusch allein gelassene Mediziner an Purschke und Juristen? Warum suchte er einen besseren, wirklichen Strafverteidiger?
Warum behauptete der wenig vertrauenswürdige Jurist Tusch gegenüber der zahnmedizinischen Fachangestellten Müller, nicht verpflichtet zu sein, ihr die staatsanwaltlichen und gerichtlichen Akten als Ablichtungen zur unbedingten Verfügung zu stellen?
Wie uneinsichtig und ausgebufft muss man als verteidigender Rechtsanwalt sein, um Mandanten über die wahre Rechtslage des § 147 StPO vorsätzlich zu täuschen?
Sprechen Sie mit Purschke und Juristen, bevor Sie einem Schlechtverteidiger Ihr Vertrauen schenken und sich wirtschaftlich schädigen.
Purschke und Juristen
Geben Sie Schlechtverteidigern keine Chance!
Vermeiden Sie die Indienstnahme teilnahmslos agierender Fachanwälte für Strafrecht!
Lassen Sie sich von wirklichen Strafverteidigern überzeugen:
1. Prof. Dr. jur. Hans Dahs: Taschenbuch des Strafverteidigers
2. Prof. Dr. jur. Ulrich Sommer: Effektive Strafverteidigung
3. Rechtsanwalt Dr. jur. Josef Augstein
4. Rechtsanwalt Bertram Börner
Ganz allgemein fasst Johann Schwenn zwingend erforderliches Verteidigerhandeln zusammen:
"Ein Verteidiger m u s s das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen. Das schaffen Sie nicht mit Freundlichkeiten."
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Man darf den Aufgebenden zwecks kommerzieller Angebote kontaktieren.
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