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Neues über den "Strafverteidiger" Michael Tusch (55): Weiterer Belastungszeuge ... (Hannover - Wilhelmshaven - Karlsruhe - Bonn)

Eingegeben am: Freitag, 08. März 2024  07:39 Uhr
Bearbeitet am: Freitag, 08. März 2024  07:40 Uhr
Endet am: Sonntag, 16. Juni 2024  08:39 Uhr
Antwort auf: (Benutzen Sie das Kontaktformular)
Die negativen Bewertungen von Tusch-Mandanten, die sich dem Schlechtverteidiger und Verurteilungsbegleiter aus Hannovers Luisenstraße sorglos anvertraut haben, steigen.

Immer mehr Auftraggeber, denen Tusch das Geld aus der Tasche gezogen haben - sei es Privat, auf Kosten der Versicherungen oder der Staatskasse - melden sich bei Purschke und Juristen.

Während der Gernegroß hannoverscher Strafverteidiger, der sich mit dem von der Celler Rechtsanwaltskammer verliehenen attraktiv anmutenden Titel "Fachanwalt für Strafrecht" schmückt, diesen werblich unter Führung seiner Anwaltskanzlei "rechtgutaufgehoben" massiv einsetzt, wissen alle sich meldenden Frauen und Männer, dass es mit seiner Strafverteidigung nicht weit her ist.

Der Zeuge, der vor der 16. kleinen Strafkammer - Saal H 1 3 - am 19. März 2024 oder einige Zeit darauf als Belastungszeuge gegen Tusch auftreten wird, ist sich mit allen Zeugen darüber einig, dass der Verurteilungsbegleiter alles andere als ein wirklicher Strafverteidiger ist.

Auch er bekam von dem Nichtsnutz keine Ermittlungsakten und Gerichtsakten in Fotokopie zugeschickt bzw. übergeben, sodass er selbst das rechtliche Gehör nicht gebührend ausüben konnte.

Der Tusch-Mandant aus Wilhelmshaven weiß zu berichten, dass Tusch in seinem Gerichtsverfahren regelrecht verlacht wurde.

Dass Tusch schon einmal kräftig die Staatsanwaltschaft schriftlich anlügt, um seine rechtswidrige Position kindhaft darzustellen, ist dem Auftraggeber aus Hannover geläufig.

Dem frei beruflichen Juristen Tusch ist seitens eines Berufungsführers angetragen worden, seine haltlose Strafanzeige wegen "Verleumdung" (§ 187 StGB) zurückzuziehen, was ihm der § 77 d StGB ermöglicht.

Nein, ein uneinsichtiger Tusch - Purschke: "Ein Schwätzer, ein Bluffer ..." gibt sich lieber die Blöße, als dummer Junge vor dem Landgericht Hannover dazustehen.

Wohl denn!

Rechtsanwalt über Tusch und "Fachanwalt für Strafrecht": "Wer es geschafft hat, Rechtsanwalt zu werden, für den ist es ein Leichtes, sich den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" über einige Wochenendschulungen von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer verleihen zu lassen."

Das ist richtig. Mit einer Schulungsgebühr (Kosten des Kurses) von rund 2.000 Euro, vier zu bestehenden Klausuren und dem Nachweis geführter Strafrechtsfälle kann jeder Rechtsanwalt den begehrten und honorarträchtig einzusetzenden Titel sich verleihen lassen. Bedingung für das Tragen des Titels: 15 Stunden juristische Fortbildung jährlich ...

Wer minderwertigen Charakters ist und den Erwerb dieses Fachanwaltstitel zur eigenen schnellen Geldvermehrung nutzt, kann größte Gefahr für jeden Mandanten werden.

Melden auch Sie sich, wenn Sie etwas zu sagen haben. Sie sind dazu verfassungsrechtlich befugt, retten zahlreiche Menschen vor unnötigen Verurteilungen und den Verlust ihres hart erarbeiteten Geldes.

Solche Rechtsanwälte sollten aus der Anwaltschaft ausgeschlossen oder aber dürften dem Verbot unterworfen werden, keine Strafverteidigungen führen zu dürfen.

Purschke und Juristen

Telefon: 05109 - 6525


Zur besonderen Beachtung:

Dr. jur. Carolin Troniczek: Der Verteidiger zwischen eigener Strafbarkeit und Schlechtverteidigung

Prof. Dr. jur. Hans Dahs: Taschenbuch des Strafverteidigung

Prof. Dr. jur. Ulrich Sommer: Effektive Strafverteidigung

Purschke-Kommentar: Schlechtverteidiger Michael Tusch (Hannover)

Universität Bielefeld: Schlechtverteidiger

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Man darf den Aufgebenden zwecks kommerzieller Angebote kontaktieren.

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