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Veröffentlicht am 30. 06. 2025
Wie in Deutschland Fehlurteile im Sexualstrafrecht gemacht werden.
Heute:
Der Fall Manfred Fuchs
Den Staatsanwalt einmal so richtig auf die Schippe zu nehmen, ihn anzumeiern, war für die 9-jährige Bärbel Kaufmann, Tochter eines Kraftfahrzeugmeisters, kein sonderliches Problem.
Sie behauptete frech gegenüber ihrer Mutter: "Denk' Dir, Mutti, Herr Fuchs hat mir dauernd an mein Lulu gelangt."
Das habe der Kunde ihres Vaters dreimal gemacht. Und natürlich habe Bärbel (9) zum Steuerberater gesagt: "Hände weg!" Bärbel wusste, dass das alles Quatsch war, zumal er ihr nie etwas getan hatte.
Im Glaubwürdigkeitsgutachten sponn ein Gutachter das Märchen des Fuchsschen Missbrauchs so richtig weiter zum Gefallen des kritiklosen, wenig aufklärungsbereiten Staatsanwaltes: "Die neunjährige Bärbel Kaufmann ist ein lebhaftes, aufgeschlossenes, kleines, energisches Mädchen, das noch ganz der kindlichen Welt verhaftet ist. Sie benimmt sich natürlich und offen und zeigt in ihren Verhaltensweisen oder ihrer Ausdrucksart keine Anzeichen einer besonderen Frühreife oder einer sexuellen Neugier. Das Erlebnis mit Fuchs hat in ihr nun besonders durch die nachfolgende polizeiliche Vernehmung eingeprägt.
Offenbar ist mit ihr über das Verwerfliche sehr ernst gesprochen worden, weil sie immer wieder daheim und bei der Untersuchung davon spricht, dass der Herr Fuchs eingesperrt wird. Dies beschäftigt sie mehr als das Vorkommnis. Ihre Angaben haben sich aber in den dazwischen liegenden Monaten nicht geändert. - Die Untersuchungen des Mädchens haben keine Anhaltspunkte ergeben, an ihren Aussagen zu zweifeln. Sie zeigt keine Neigung zu Phantasielügen, ist präzise und bestimmt in ihren Aussagen, das Gedächtnis und die Merkfähigkeit sind genau und gut. Bärbel Kaufmann ist als glaubwürdig anzusehen. Es wäre aber wünschenswert, dem Kinde eine große Verhandlung zu ersparen, damit sich dieser einmalige Vorfall, der durch die polizeiliche Vernehmung und die Belehrungen der Eltern nun schon besondere Wichtigkeit bekommen hat, nicht noch nachhaltiger einprägt."
Niemand hatte das schlechte Mädchen zur Entharmlosung angehalten, auch der Staatsanwalt trug nicht zur Entharmlosung durch Einstellung gemäß § 170 II StPO bei, sondern ging der Kaufmann-Brut auf den Leim - genau wie sich das Bärbel und ihre Eltern vorgestellt hatten.
Wird fortgesetzt.
Tausende ähnlicher Beispiele gibt es.
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