Purschke-Sexualstrafrecht (95): Das "richterliche Gewissen" schlägt auf der falschen Seite ...

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Veröffentlicht am 29. 06. 2025. Geändert am 29. 06. 2025.

Beschreibung

Purschke-Sexualstrafrecht:

Das "richterliche Gewissen" schlägt regelmäßig auf der falschen Seite.

Es schlägt nicht auf der Seite der gesetzlichen Unschuldsvermutung.

Das haben Sie folgendermaßen zu verstehen: Es resultiert aus der Erfahrung sexualstrafrechtlich tätiger Verteidiger, dass zunächst einmal Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft sich kaum darum bemühen, die wahren Hintergründe für eine aus dem Stegreif behauptete Sexualstraftat zu ermitteln.

 

Es wird regelmäßig gegen die Strafprozessordnung verstoßen, die klar gebietet, nach allen Seiten zu ermitteln. Manche Kriminalbeamte machen es umgekehrt, indem sie - wie ein umstrittener Kriminalbeamter aus Hannover - selbst Kinder handfest suggestiv bearbeiten: "Also richtig die Hand auf die Brust, Brustwarzen berührt und das hat er gemacht, ja?"

Das Aussageopfer, mit 13 Jahren bereits defloriert, befriedigte den Kriminalbeamten mit ihrer Wunschantwort: "Ja, ja, ja."

 

Damit hatte er die perfekte Antwort als Falschaussage für die Staatsanwaltschaft, die den Zauber übernahm. - Für den Richter war es klare Sache, den Eröffnungsbeschluss für die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung bei so einem tüchtigen Ermittlungsbeamten der Kriminalpolizei zu übernehmen: Sein Gewissen schlug auf der Seite des Unrechts. Das Mädchen erfand wieder einmal eine nie verübte Sexualstraftat.

Eine Spur dreister ging die Vorsitzende der Zweiten Jugendstrafkammer des Landgerichts Traunstein mit dem Angeklagten Sebastian T. (22) zu Werke: Hanna Wör. - eine besoffene Studentin (2,06 Promille) - war gegen 2.30 h nach einem Discobesuch auf dem Heimweg, als sie in das Flüsschen Prien stürzte und sich mittels 24 mm großer Sechskantschraubenmuttern der Stauplatte an verschiedenen Teilen des Kopfes verletzte: Die Größe der Sechskantschraubenmuttern entsprachen millimetergenau den Eindrücken.

Sebastian T., der sich um diese Zeit in der Nähe aufhielt, wurde im Rahmen ihrer völlig irreführenden Beweisaufnahme und höchst fehlerhaften Beweiswürdigung zu neun Jahren Jugendstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Mordes kaltschnäuzig verurteilt.

Zwei Monate zuvor - die Beweisaufnahme war noch nicht beendet - schrieb sie an den Staatsanwalt mehrere E-Mails und teilte ihm mit, dass ein Mithäftling namens Adrian M. ein "wichtiger Zeuge" sei, dem Sebastian T. sein Motiv - natürlich versuchte Vergewaltigung - und die Begehungsweise der ihm angelasteten Taten "gestanden" habe. Von ihrer Einschätzung zum Tatverlauf über diese E-Mail schrieb sie der Verteidigung - nichts.

 

Diese offensichtliche hochgradige Befangenheit fand die inzwischen zugeschaltete Verteidigerin Rick (München) heraus und überließ die Revision dem Revisionsexperten aus der Hamburger Prominentenkanzlei alles Weitere. Prompt hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verfügte die Freilassung des seit knapp  d r e i  Jahren inhaftierten jungen Menschen, der Opfer der Vorisitzenden Jacqueline Aßbichler wurde und möglicherweise schwerste chronische Erkrankungen davonträgt, seine besten Jungmännerjahre von dieser Kreatur der Justiz vernichtet wurden, weil ungenügend ermittelt wurde und das richterliche Gewissen von Anfang an nicht gesetzlich der Unschuldsvermutung schlug, sondern sich anmaßte, einer betrunkenen Frau im Nachhinein ihres selbst verschuldeten Todes zu dienen, auf staatliches Unrecht ausgerichtet war.

Zwischenzeitlich wurde die Falschaussage des Mithäftlings ebenso entlarvt wie die von der Ersten Jugendkammer des Landgerichts Traunstein behauptete "Unbefangenheit" der Aßbichler. Die schlimme Juristin sollte noch von ihresgleichen geschützt werden ...

Purschke-Sexualstrafrecht

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