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Veröffentlicht am 29. 06. 2025
Besonders interessant sind solche erwachsenen Zeuginnen in Sexualstrafverfahren, deren psychische (seelische) Auffälligkeiten auffallen (imponieren).
Dazu gehört das Aufdecken von Persönlichkeitsstörungen die wesentliche Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Aussage der Aussageperson haben (Fälle Pia-Leonie, Emilie, Gabi Klein u. a.). Ohne sachverständige Hilfe - in der Regel Diplompsychologen - darf ein nicht sachverständiges Gericht sich nicht anmaßen, diese Rolle zu übernehmen.
Entscheidend ist hierbei, dass Ihr Verteidiger und das Gericht in der Lage sein müssen, unter Einsatz eigenen Fachwissens das aussagepsychologische Sachverständigengutachten zu verstehen - und grobe Fahrlässigkeit dieser Psychologen oder Psychologinnen zu erkennen.
In diesem Falle ist das aussagepsychologische Gutachten wertlos und das Gericht m u s s dem Antrag der Verteidigung entsprechen, einen neuen, qualifizierteren Sachverständigen zu benennen und zu beauftragen.
Im Falle des kürzlich unschuldig von der Richterin Jacqueline Aßbichler (Landgericht Traunstein) zu neun Jahren Jugenstrafe verurteilten Mannes Sebastian T. (22) wegen "gefährlicher Körperverletzung und Mordes" war die Beauftragung des Berliner Rechtspsychologen goldwert: Der lügenhafte Zeuge (Adrian M.) als Mithäftling von Sebastian T. hatte gelogen, was das Zeug hält. Die unkritische Richterin Aßbichler hielt den falschen Fuffziger als Zeugen für "sehr wichtig" - der Bundesgerichtshof erkannte das Manöver dank der gründlichen Verteidigung, hob nach erfolgreicher Revision (Durchsicht auf Rechtsfehler) sofort auf. 945 Tage war der arme Kerl in der Justizvollzugsanstalt in Traunstein. Das ist der sogenannte Rechtsstaat.
Wird fortgesetzt.
Purschke-Sexualstrafrecht
Haus Purschke - Dietmar Purschke
Privatlehrer und Rechtssachverständiger
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